Die Allgemeine Staatslehre behandelt – anders als das Staatsrecht – Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (siehe dort), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband / Gebietskörperschaft), dem Aufbau (Zentralismus / Föderalismus) und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m.
Heute tritt die Staatslehre meist unter der moderneren Bezeichnung Staatstheorie auf.
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