Der Begriff Aristokratie wird gewöhnlich als Herrschaft des Adels verstanden. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist jedoch „Herrschaft der Besten“ (gr. αριστοκρατία, von ἀριστὀς: Bester und κρατεῖν: herrschen).
Im Mittelalter werden darunter zumeist keine machbaren Vorzüge, sondern die beste Abstammung verstanden. Ob soziale Qualität (etwa durch Tugend oder Arbeitsleistung) machbar sei, ist ein Hauptproblem der Neuzeit. Damit verbindet sich die Anerkennung oder Überwindung von Standesgrenzen.
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Aristokratie kann demnach bedeuten:
Die Aristokratie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die am Gemeinwohl orientierte idealtypische Herrschaft der Besten. Sie fällt wie die Oligarchie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei die Oligarchie als die am Eigennutz Weniger ausgerichtete Herrschaftsform definiert ist.[1] Diese Idee wurde zunächst von seinem Schüler Aristoteles (384–324 v. Chr.) und später vom griechischen Historiker Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) weiterentwickelt.
Grundsätzlich bestand in der Staatstheorie seit Platon die Idee, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie [auch: Basileia], Aristokratie, Demokratie) ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Ochlokratie). Diese Theorie der Verfassungsformen ist aus der Beobachtung und Analyse der Politik antiker griechischer Stadtstaaten abstrahiert. – Empirisch haben die Autoren dagegen vor allem Mischformen gefunden.
| Anzahl der Herrscher | Gemeinwohl | Eigennutz |
| einer | Monarchie | Tyrannis |
| einige | Aristokratie | Oligarchie |
| alle | Demokratie | Ochlokratie |
Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.[2]
Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.
Der heutige Parlamentarismus (repräsentative Demokratie) ist nach der klassischen Verfassungssystematik keine Demokratie (direkte Demokratie), sondern – je nach Wertung – eine Aristokratie oder eine Oligarchie im ursprünglichen, nicht auf dem Vorrang der besseren Herkunft beruhenden Sinn.
Insgesamt finden sich in den Verfassungen der heutigen westlichen Staaten verschiedene Elemente, wie das wählende Volk als demokratisches, die Gewählten als aristokratisches und den deutschen oder österreichischen Bundespräsidenten als (meist repräsentatives) monarchisches Element, weshalb diese Verfassungen auch als Mischverfassung bezeichnet werden.
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