Ein bundesunmittelbares Gebiet ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, welches zu keinem der Einzelstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht. Bundesunmittelbare Gebiete werden häufig auch als Bundesterritorien bezeichnet, in Indien als Unionsterritorien. Bundesterritorien, die die Bundeshauptstadt und evtl. das engere Umland umfassen, bezeichnet man häufig als Bundesdistrikte.
In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine bundesunmittelbaren Landgebiete. Allerdings gehören Gebiete der Nord- und Ostsee (teilweise einschließlich eines schmalen Strandstreifens) innerhalb der 12-Meilen-Zone bzw. der erweiterten 24-Meilen-Zone (nach Art. 89 I Grundgesetz i.V.m. dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich von 1921, Art. 87 I, 89 II 1 GG sowie bundesrechtliche Regelungen wie vor allem dem BundeswasserstrG) ausschließlich zur Bundesrepublik und nimmt der Bund darüber hinaus in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (200-Meilen-Zone) Deutschlands auf See – die nicht mehr zum Staatsgebiet gehört – gewisse Aufgaben wahr.
Es gibt allerdings Überlegungen, Berlin oder einen Teil davon in einen Bundesdistrikt umzuwandeln.
Der Begriff "Bundesgebiet" bezeichnet nicht ein Bundesterritorium, sondern das Hoheitsgebiet des Bundes, d.h. das deutsche Staatsgebiet.