| Deutsche Demokratische Republik | |||||
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| Amtssprache | Deutsch | ||||
| Hauptstadt | Berlin[1] | ||||
| Staatsform | Volksrepublik | ||||
| Staatsoberhaupt | Vorsitzender des Staatsrates[2] | ||||
| Regierungschef | Vorsitzender des Ministerrates[3] | ||||
| Fläche | 108.179 km² | ||||
| Einwohnerzahl | etwa 16,35 Millionen (Januar 1990) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 151 Einwohner pro km² | ||||
| Währung | 1949–1964: Deutsche Mark 1964–1967: Mark der Deutschen Notenbank 1967–1990: Mark der DDR nach der Währungsunion: Deutsche Mark |
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| Unabhängigkeit | 7. Oktober 1949 – 3. Oktober 1990[4][5] | ||||
| Nationalhymne | Auferstanden aus Ruinen | ||||
| Zeitzone | UTC +01:00 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | bis Ende 1973: D, danach: DDR | ||||
| Internet-TLD | .dd (nicht mehr existent) |
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| Telefonvorwahl | +37 (nicht mehr gültig; +37x an mehrere Staaten neu vergeben) |
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Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war ein Staat in Mitteleuropa und bestand von 1949 bis 1990.
Die Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone („SBZ“) erfolgte vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auf Betreiben der Sowjetunion, nachdem zuvor mit Unterstützung der drei West-Alliierten auf dem Gebiet ihrer Besatzungszonen („Trizone“) die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden war.
Der Aufbau der DDR wurde maßgeblich durch die Gruppe Ulbricht bestimmt, welche die Rückendeckung Josef Stalins hatte. Im staatlichen Selbstverständnis nach 1952 wurde die DDR als erster deutscher „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ charakterisiert. Insbesondere nach dem Mauerbau 1961 wurden anfänglich enthaltene föderale und demokratische Elemente im Staatsaufbau aufgegeben und der „Aufbau des Sozialismus“ nach den Vorgaben der SED als „marxistisch-leninistischer Partei der Arbeiterklasse“ zunehmend autoritär und zentralistisch durchgeführt.
Die friedliche Revolution[6] 1989/90 markierte das wirtschaftliche und politische Scheitern der DDR. Die 1990 erstmals frei gewählte Volkskammer beschloss die Wiederherstellung von ostdeutschen Ländern und den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland als einen Akt der Selbstbestimmung[7]. Die Existenz der DDR wurde damit zum 3. Oktober 1990 mit der Deutschen Wiedervereinigung beendet.
Das Staatsgebiet der DDR bestand aus den heutigen deutschen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie dem Amt Neuhaus in Niedersachsen. Die Verfassung der DDR erklärte Berlin (faktisch Ost-Berlin) zur Hauptstadt der DDR. Dies verstieß gegen die Vereinbarung der Alliierten auf der Jalta-Konferenz, nach der Berlin eine Viersektorenstadt war, die zu keiner der Besatzungszonen gehörte, auch nicht teilweise. Es wurde jedoch von den Westmächten de facto geduldet. Die diesbezügliche Problematik ist auch als Berlin-Frage bekannt.
Die DDR grenzte im Norden an die Ostsee mit einer Seegrenze zu Dänemark, im Osten an die Volksrepublik Polen mit der Oder-Neiße-Grenze und im Süden an die damalige Tschechoslowakische Sozialistische Republik (ČSSR). Im Westen grenzte die DDR mit der damaligen innerdeutschen Grenze an die Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern. West-Berlin lag als Enklave inmitten der DDR. Der nördlichste Punkt der DDR war Gell-Ort nordwestlich von Kap Arkona auf der Insel Rügen. Der südlichste Punkt lag in der Nähe des Grenzübergangs Schönberg (Gemeinde Bad Brambach) im Vogtland. Der westlichste war im Flörsbachtal in der Rhön. Die Amerikaner nannten ihn Point Alpha. Der östlichste Punkt war und ist, wie auch der heutige Gesamtdeutschlands, Zentendorf zwischen Rothenburg und Görlitz.
Der Norden und die Mitte des Gebiets der DDR sind Teil der Norddeutschen Tiefebene. Charakteristisch für den Norden sind eiszeitlich geformte Moränenlandschaften und zahlreiche Seen (Mecklenburgische Seenplatte). Südlich davon erstrecken sich Hügelländer, in welche große Tieflandsbuchten (Leipziger Tieflandsbucht, Thüringer Becken) hineinragen. Der Süden wird von Mittelgebirgen eingenommen (Harz, Thüringer Wald, Rhön, Erzgebirge, Elbsandsteingebirge, Sächsische Schweiz, Lausitzer Bergland, Zittauer Gebirge). Die höchsten Berge sind der Fichtelberg mit 1214 m, gefolgt von Brocken (1142 m) und Großem Beerberg (983 m). Der größte See ist die Müritz in der Mecklenburgischen Seenplatte. Weitere große Seen sind der Schweriner See und der Malchiner See. Als wichtige Flüsse durchfließen Elbe, Saale, Oder, Havel, Mulde, Lausitzer Neiße, Spree, Ilm, Peene, Unstrut, Warnow, Werra und Weiße Elster das Gebiet. Als Inseln in der Ostsee sind neben Rügen vor allem Usedom, Poel, Hiddensee und die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zu nennen.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges lebten in der Sowjetischen Besatzungszone knapp 19 Millionen Menschen.
Die Bevölkerungszahl nahm in der DDR kontinuierlich ab. Das hatte vornehmlich zwei Gründe:
Einwohner und Berufstätige der DDR in Millionen Menschen (S. 8 und 17): [9]
| Jahr | Einwohner | Berufstätige (ohne Lehrlinge) |
|---|---|---|
| 1950 | 18,388 | 7,196 |
| 1960 | 17,188 | 7,686 |
| 1970 | 17,068 | 7,769 |
| 1980 | 16,740 | 8,225 |
| 1988 | 16,675 | 8,594 |
Das Gebiet der DDR gehörte zum deutschen Sprachraum. In einigen Kreisen der Bezirke Dresden und Cottbus waren auch die westslawischen Sprachen Obersorbisch und Niedersorbisch als die Sprachen der sorbischen Minderheiten staatlich anerkannt.
In den Schulen der DDR war bis zur Wende Russisch die zuerst gelehrte Fremdsprache. Zweite Fremdsprache war meist Englisch, sie wurde fakultativ gelehrt. Alternative, auch fakultative, Fremdsprachen waren Französisch, ganz selten Spanisch (mit stärkerer landeskundlicher Orientierung auf Kuba), an insgesamt vier Schulen Tschechisch und bis in die 1960er-Jahre häufig, später an noch einigen EOS Latein (etwa 2.000 Schüler pro Jahr) sowie an neun EOS Altgriechisch [10], an einzelnen Schulen auch andere Sprachen. Die Kenntnis einer zweiten Fremdsprache war Voraussetzung für die Erlangung der Hochschulreife.
In der DDR gab es verschiedene Religionsgemeinschaften. Die größten waren die christlichen Kirchen, darunter die seit 1969 im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zusammengeschlossenen acht evangelischen Landeskirchen, die römisch-katholische Kirche sowie verschiedene Freikirchen, zum Beispiel der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in der DDR. 1950 gehörten etwa 85 Prozent der DDR-Bürger einer evangelischen und etwa 10 Prozent der katholischen Kirche an. Bis 1989 ging der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung deutlich zurück: noch 25 Prozent der Bevölkerung waren Protestanten und 5 Prozent Katholiken. Der Anteil der Konfessionslosen an der Gesamtbevölkerung stieg von etwa 6 Prozent auf etwa 70 Prozent 1989.
Daneben gab es jüdische Gemeinden sowie vereinzelt ab den 1980er-Jahren buddhistische, hinduistische und muslimische Gruppen. Die religiösen Organisationen waren die einzigen legalen vom Staat unabhängigen Organisationen.
Religionsfreiheit war in der DDR in der Verfassung festgeschrieben und wurde formal auch gewährt. Dennoch versuchte die DDR mit unterschiedlichen Methoden, den Einfluss der Kirchen zurückzudrängen und vor allem junge Menschen kirchlichem Einfluss zu entziehen. Ihre schärfste Form hatte die antikirchliche Politik der DDR Anfang der 1950er-Jahre. Sie gipfelte 1953 in der Kriminalisierung der „Jungen Gemeinden“. Dies führte zu zahlreichen Relegierungen von Schulen und Universitäten, auch zu Verhaftungen, die im Juni 1953 jedoch wieder zurückgenommen wurden. Auch danach blieb für bekennende Christen die Möglichkeit zu studieren bzw. eine staatliche Laufbahn einzuschlagen erschwert.[11]
Zwar nahm die Zahl religiös gebundener Menschen erheblich ab, dennoch konnte die Politik der DDR nicht verhindern, dass die christlichen Kirchen ein eigenständiger gesellschaftlicher Faktor blieben. Die Geschichte der Jahre 1989/90 zeigte dann, dass sich gerade in den evangelischen Kirchen als halböffentliche Versammlungsräume ein großer Teil der Menschen fand, teilweise ohne selber religiös zu sein, die zu den Trägern der friedlichen Revolution in der DDR wurden.
Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Drei waagerechte Streifen in den traditionellen deutsch-demokratischen Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz.
Erste Entwürfe des Wappens von Fritz Behrendt enthielten nur Hammer und Ährenkranz, als Ausdruck des „Arbeiter- und Bauernstaates“. Die endgültige Version beruhte hauptsächlich auf der Arbeit von Heinz Behling.
Mit Gesetz vom 26. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge aber weiter „nur“ Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt. Das öffentliche Vorzeigen dieser Flagge wurde bis Ende der 1960er in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert (vergleiche Erklärung der Innenminister von Bund und Ländern, Oktober 1959). Erst 1969 verfügte die Bundesregierung, „dass die Polizei nirgendwo mehr gegen die Verwendung von Flagge und Wappen der DDR einschreiten sollte.“
Auf Antrag der DSU beschloss die erste frei gewählte Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990, dass das DDR-Staatswappen innerhalb einer Woche in und an öffentlichen Gebäuden entfernt werden sollte. Dennoch fand es bis zum offiziellen Ende der Republik beispielsweise auf Dokumenten weiter vielfältige Verwendung.
Der Text Auferstanden aus Ruinen der Nationalhymne der DDR stammt von Johannes R. Becher, die Melodie von Hanns Eisler. Seit Anfang der 1970er-Jahre wurde der Text der Hymne aufgrund der Passage „Deutschland einig Vaterland“ aber nicht mehr gesungen.
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Die DDR wurde am 7. Oktober 1949, fünf Monate nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, durch die von der Sowjetunion eingesetzte Regierung als „sozialistischer Arbeiter- und Bauernstaat“ proklamiert. In politischer Hinsicht wurde von Beginn an eine Parteidiktatur der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) errichtet. Weiter war die DDR Teil des unter der Hegemonie der Sowjetunion stehenden Ostblocks. Otto Grotewohl wird der erste Ministerpräsident und Wilhelm Pieck der erste und einzige Präsident der DDR. Diese beiden Politiker setzten die Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED ins Werk, Drahtzieher war jedoch die sogenannte Gruppe Ulbricht. Trotz der Vereinigung gab es nun im noch einheitlich verwalteten Berlin weiterhin zwei Arbeiterparteien. Um ihre Zulassung wurde weit oberhalb des Kontrollrats gestritten, was mit einem Kompromiss endete: SED wie SPD wurden mit alliiertem Beschluss vom 31. Mai 1946 in allen vier Sektoren zugelassen. Nach dem Mauerbau beschloss die Berliner SPD auf Empfehlung des stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Herbert Wehner, ihre Kreisverbände im Ostsektor der Stadt aufzulösen. [12]
Walter Ulbricht war von 1950 bis 1971 als Erster Sekretär (bis 1953 Generalsekretär) des Zentralkomitees (ZK) der SED der faktische Machthaber, 1971 bis 1989 gefolgt von Erich Honecker (ab 1976 mit dem Titel Generalsekretär) und zuletzt von Egon Krenz (18. Oktober 1989 bis zum Rücktritt des gesamten Politbüros der SED am 3. Dezember 1989). Johannes Dieckmann (LDPD) wurde der erste Präsident der Volkskammer bis 1969. Ihm folgten bis 1976 Gerald Götting (CDU), bis 1989 Horst Sindermann (SED) und 1990 Günter Maleuda (DBD).
Zunächst betrieb die Sowjetunion die Angleichung der DDR an das zentralkommunistische System weniger stark, um die Chance auf eine politisch neutrale und vielleicht auch sowjetisch dominierte deutsche Einheit nicht zu verspielen. Dies änderte sich jedoch schlagartig mit der Ablehnung der Stalinnote 1952 durch die Bundesregierung unter Konrad Adenauer und durch die Westalliierten. Die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Verstaatlichung der Betriebe wurden massiv vorangetrieben. Ebenso wurden staatliche Beteiligungen an Privatbetrieben gefördert.
Auf der II. Parteikonferenz der SED vom 9.–12. Juli 1952 verkündete Walter Ulbricht den „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Kurz darauf wurden mit der Verwaltungsreform von 1952 die Länder der DDR aufgelöst und durch Bezirke ersetzt. Am 17. Juni 1953 kam es in Ost-Berlin zu Demonstrationen gegen erhöhte Arbeitsnormen, die sich in weiten Teilen des Landes zu teilweise sehr umfangreichen Aufständen auch gegen die Politik der SED ausweiteten. Diese wurden von den in der DDR stationierten sowjetischen Truppen militärisch niedergeschlagen, wobei es zu Todesopfern kam.
Die Wirtschaft der DDR entwickelte sich aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen (die DDR leistete umfangreiche Reparationszahlungen an die Sowjetunion und verzichtete auf Grund des Drucks aus Moskau auf finanzielle Leistungen aus dem Marshallplan zum Wiederaufbau Europas), aber auch aufgrund der Kollektivierung sowie der zunehmenden Enteignung der Betriebe und der prinzipiellen Mängel der Planwirtschaft langsamer als die der Bundesrepublik Deutschland.
Unter anderem aufgrund des Wirtschaftsgefälles, aus Furcht vor Repressionen und Willkürmaßnahmen seitens der sowjetischen Besatzungsmacht und später der DDR-Organe oder auch, weil wesentliche Freiheiten nicht gewährt wurden, flohen schon ab 1945 viele Bürger in den Westen. Seit der Errichtung der DDR verließen immer mehr Bürger die DDR. Zwischen 1949 und 1961 flohen etwa 2,6 Millionen Menschen aus der DDR einschließlich Ost-Berlin, davon allein 47.433 noch in den beiden ersten Augustwochen 1961.
Diese Abwanderung wurde für die DDR wirtschaftlich bedrohlich, da überdurchschnittlich viele junge und gut ausgebildete Menschen den Staat verließen, obwohl „Republikflucht“ strafbar war. Geflüchtet wurde in erster Linie über Berlin, wo die Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin kaum zu kontrollieren war, im Gegensatz zur schon seit 1952 scharf bewachten innerdeutschen Grenze der DDR zur Bundesrepublik. In der Nacht vom 12. auf den 13. August begannen Volksarmisten, Volkspolizisten und Angehörige der Kampfgruppen der DDR, die Grenze rings um West-Berlin mit Stacheldraht und Maschinenpistole „gen Osten“ abzusichern. Alle Verkehrswege, wie der U- und S-Bahn-Betrieb, wurden unterbrochen. Seit dem 13. August 1961 wurde die Grenze durch Sperranlagen, lebensbedrohende Minensperren, Selbstschussanlagen und gezielt schießende Grenzsoldaten noch umfassender „gesichert“ und die Berliner Mauer gebaut, die zum Symbol der Teilung Deutschlands und Europas wurde. Bei dem Versuch, dieses von der DDR als „antifaschistischer Schutzwall“ bezeichnete Sperrsystem zu überwinden, wurden mehrere hundert Menschen an der innerdeutschen Grenze getötet. Die durch die DDR verübten Menschenrechtsverletzungen, darunter die an der innerdeutschen Grenze, wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der eigens eingerichteten Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter dokumentiert.
Nach dem Tod Wilhelm Piecks am 7. September 1961 wurde das Amt des Präsidenten nicht mehr besetzt. Stattdessen wurde per Gesetz der Staatsrat der DDR als „kollektives Staatsoberhaupt“ eingesetzt. Erster Vorsitzender des Staatsrates wurde Walter Ulbricht.
Im Zuge der Ostpolitik der bundesdeutschen Regierungen seit 1966, die hauptsächlich von Willy Brandt (Außenminister 1966–1969 und Bundeskanzler 1969–1974) formuliert wurde, kam es beginnend mit dem Erfurter Gipfeltreffen 1970 zu einer Annäherung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Diese gab ihren Alleinvertretungsanspruch auf; die DDR erkannte an, dass die Deutschen ein Volk sind, das lediglich in zwei Staaten lebte. Daraufhin wurden 1973 beide deutsche Staaten Mitglieder der UNO.
Am 6. April 1968 gab es den ersten und einzigen Volksentscheid zur neuen „Sozialistischen“ Verfassung der DDR. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Wahlausgängen erreichte hier sogar der Nein-Stimmen-Anteil 5 %. Die markantesten Sätze in der neuen Verfassung waren, neben der Fixierung der Führungsrolle der SED, die Definition der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ und die Formulierung aktueller Ziele wie etwa die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen“ und die „Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“. Letzteres erzeugte in Moskau einigen Argwohn und man begann dort daraufhin, Erich Honecker als Nachfolger von Walter Ulbricht zu favorisieren; auch durch Sätze wie vom „entwickelten Sozialismus in der DDR“ hatte Ulbricht Missgefallen in Moskau ausgelöst. Erwähnenswert ist, dass ein Volksentscheid, der bisher möglich war, mit dieser Verfassungsreform abgeschafft wurde.
Am 3. Mai 1971 erklärte Ulbricht „aus gesundheitlichen Gründen“ den Rücktritt von all seinen Ämtern bis auf das Amt des Staatsratsvorsitzenden. Er starb am 1. August 1973. Erich Honecker „beerbte“ ihn um all seine Ämter.
Am 7. Oktober 1974 kam es zu einer erneuten Verfassungsänderung. Alle Textpassagen zur Wiedervereinigung als Verfassungsziel wurden entfernt. Die Anbindung an die Sowjetunion deutlicher manifestiert; aus Ulbrichts Satz „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“. Außerdem wurde die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert und die Befugnisse des Staatsrates so stark eingeschränkt, dass diesem Organ lediglich Repräsentationsrechte blieben.
In den beiden Jahrzehnten bis 1989 blieb die DDR bedacht auf weitere Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik. Dennoch wurden zahlreiche Abkommen mit ihr geschlossen, die die Kontakte zwischen den Menschen erleichterten, obwohl Moskau diese eher misstrauisch wahrnahm.[13] Der DDR brachten sie aber oft wichtige Devisen ein. Die von Honecker proklamierte „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ sollte den Lebensstandard heben, vor allem mehr Wohnungen zur Verfügung stellen, blieb aber hinter den Erwartungen zurück. In den durch die gestiegenen Ölpreise schwierigeren Jahren ab 1980 wuchs die Westverschuldung der DDR bis an eine kritische Grenze zur Zahlungsunfähigkeit. Nur die Bonner Kredite 1983 konnten eine drastische Wirtschaftskrise verhindern. Der Besuch Honeckers 1987 in Bonn war der Höhepunkt seiner internationalen Anerkennung, als bereits in der DDR die viel zu geringen Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen dazu führten, dass die Wirtschaft ins Stocken geriet, die Altstädte verfielen und die Umwelt verkam. Nichts schien sich mehr zu bewegen, die Ausreiseanträge gingen in die Höhe, die Jugend glaubte nicht mehr an die FDJ-Parolen. Im Einklang mit Gorbatschows Systemkritik war der Boden für die friedliche Revolution bereitet.
Im Sommer und Herbst 1989 flohen immer mehr Bürger der DDR über Ungarn, das am 2. Mai 1989 seine Grenze zu Österreich geöffnet hatte und ab dem 11. September 1989 auch DDR-Bürgern offiziell die Ausreise nach Österreich erlaubte, sowie über die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in ostmitteleuropäischen Staaten, vor allem in Prag. Da die DDR-Führung die Umgestaltungspolitik des sowjetischen Generalsekretärs Michail Gorbatschow nicht nachvollziehen wollte, destabilisierte sich die DDR zunehmend von innen heraus.
Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, die sich auch durch einen vom bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß im Jahre 1983 vermittelten Kredit aus der Bundesrepublik Deutschland nicht hatte aufhalten lassen, und die auf der sowjetischen Perestroika-Politik beruhenden, von Honecker aber enttäuschten Hoffnungen auf freiheitliche Veränderungen führten im Rahmen der Friedensgebete besonders der Evangelischen Kirche 1989 zu regelmäßigen Protestdemonstrationen. Diese weiteten sich vor allem in Leipzig sehr schnell zu Großdemonstrationen aus, die friedlich blieben – anders als die Protestdemonstrationen wegen der erzwungenen Durchreise der Botschaftsflüchtlinge aus Prag und Warschau, die am Hauptbahnhof Dresden zu heftigen Ausschreitungen führten.
Am 18. Oktober 1989 musste Honecker unter dem Druck der öffentlichen Proteste zurücktreten, wie wenige Tage später die vollständige DDR-Regierung. Am 9. November wurde die Berliner Mauer geöffnet. Am 17. November wählte die Volkskammer Hans Modrow, bisheriger 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Dresden, zum neuen Vorsitzenden des Ministerrates. In dessen Regierungszeit wurden die Runden Tische zur zweiten demokratischen Diskussionsebene. Die Montagsdemonstrationen der DDR-Bevölkerung und die Maueröffnung führten schließlich zum Zusammenbruch des SED-Regimes. Die unbewaffneten Montagsdemonstranten blieben friedlich, und die bewaffneten Organe der DDR, die vor allem 1989 noch mit Prügeleien und Verhaftungen auf die Demonstrationen reagiert hatten, verzichteten, wohl auch angesichts der zunehmenden Masse der Demonstranten, weitgehend auf die gewaltsame Auflösung der Versammlungen. Der bewusste Verzicht auf Gewalt wurde am deutlichsten bei der großen Leipziger Demonstration, in deren Vorfeld es dazu öffentliche Absprachen zwischen SED-Bezirksleitung und prominenten DDR-Bürgern (u. a. Kurt Masur) gab. Bei den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 wurde die Allianz für Deutschland, ein Wahlbündnis aus CDU-Ost, DSU und DA, mit 48,15 Prozent der abgegebenen Stimmen Wahlsieger. Auf Basis des Einigungsvertrags trat die Deutsche Demokratische Republik am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 a. F. des Grundgesetzes bei.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich dort, wo nicht anders vermerkt, auf den Zeitraum der „realsozialistischen“ DDR bis zur Wende 1989/90.
Die DDR verstand sich selbst als sozialistischen Staat. Sowohl der Staatsaufbau als auch die Organisation von Parteien und Massenorganisationen folgten den Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Die eigentliche Macht ging von der kommunistischen Partei, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und deren Gremien aus.
Dieser „Führungsanspruch“ der SED war seit 1968 wie folgt in Artikel 1 der Verfassung der DDR festgehalten:
Der Ministerrat als Regierung der DDR war laut Verfassung das höchste exekutive Organ des Staates und wurde von der Volkskammer gewählt. Die Minister kamen aus den verschiedenen Parteien der Nationalen Front, jedoch konnten in der Praxis die entsprechenden Sekretäre und Abteilungsleiter im Zentralkomitee der SED den Ministern Anweisungen erteilen.
Der Staatsrat der DDR war – nach dem Tod des ersten und einzigen Präsidenten Wilhelm Pieck – als kollektives Präsidial-Gremium das Staatsoberhaupt der DDR. Der Staatsratsvorsitzende wurde bis zur Wende immer von der SED gestellt.
Die Behörden in der DDR wurden als Organe bezeichnet. Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der Organe bestand kein Rechtsschutz, Bürger hatten die Möglichkeit, eine Eingabe (Petition) an Verwaltungen, beispielsweise den Rat der Stadt, Parteigliederungen, die Volkskammer oder auch den Staatsrat zu richten. Berechtigten Eingaben wurde gegebenenfalls entsprochen, allerdings willkürlich und für den Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise. Der Obrigkeit unliebsame Eingaben, vor allem in Bezug auf Ausreiseanträge, konnten zu Repressalien zu Lasten des Bürgers führen.
Die entscheidenden Machtstrukturen in der DDR befanden sich auf verschiedenen Ebenen und Arbeitsbereichen innerhalb der SED. Die politische Entwicklung wurde durch das Sekretariat des Zentralkomitees der SED einerseits und dessen Politbüro andererseits bestimmt. Diesen standen zentralistische Strukturen zur Verfügung, die in allen Lebensbereichen präsent waren („Nomenklatura“), einschließlich eines umfangreichen Überwachungsapparats, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit. Printmedien, Hörfunk und Fernsehen wurden zensiert, politisch Andersdenkende litten unter Repressalien.
Zusätzlich erfolgte eine Politisierung der gesamten Gesellschaft. Mit der Ideologisierung und der damit verbundenen Zensur in Medien, Literatur und Kunst wurde gleichzeitig mit einer neuen Terminologie ein Feindbild propagiert, welches vor allem die Jugend verinnerlichen sollte.
Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches waren in der DDR zunächst übernommen worden. 1976 wurde dieses durch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt. Eigentums-, Patent- und Erbrecht waren eng begrenzt, das Vertragsrecht war der Planwirtschaft verpflichtet.
Auch die erste Verfassung aus dem Jahre 1949 enthielt noch bürgerlich demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung sowie Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, Föderaler Aufbau, Rechtsstaatlichkeit wie auch die Pressefreiheit und die Auswanderungsfreiheit wie auch eine Unabhängigkeit der Gerichte und Rechtspflege. Einzelne Elemente blieben auch in den späteren Verfassungen der DDR erhalten, wurden tatsächlich aber nicht oder nur stark eingeschränkt gewährt. Der wesentliche Aspekt war der in Artikel 1 festgeschriebene Führungsanspruch der SED, der erst 1989 abgeschafft wurde.
Die geringe Bindungswirkung der Verfassung und besonders die nicht unabhängige Judikative zeigte sich in Geheimverfahren wie u. a. den Waldheimer Prozessen sowie auch im Umgang mit föderalen Elementen. Die Eigenständigkeit der Länder wurde bereits in den 1950er Jahren zugunsten des Demokratischen Zentralismus abgeschafft, was in der Verfassung aber erst 1968 beziehungsweise 1974 seinen Niederschlag fand. Neben ihrem vorherrschenden Einfluss auf Gerichte nutzte die SED interne Parteiverfahren (u. a. Paul Merker) zur Sanktionierung ihrer Mitglieder. Diese wurden nicht durch Gerichte sondern durch die Zentrale Parteikontrollkommission durchgeführt.
Da keine Verwaltungsgerichtsbarkeit existierte, waren Grundrechte nicht einklagbar − Rechtsschutz gegen staatliches Handeln wurde nicht gewährt. Das Planungsrecht war Ausfluss der parteikontrollierten Planwirtschaft, die Austragung von Konflikten verschiedener Gebietskörperschaften und Behörden, wie etwa bei Infrastrukturprojekten, im Umweltschutz und Denkmalrecht nicht vorgesehen bzw. geregelt.
Die für einen Rechtsstaat unabdingbare Unabhängigkeit der Gerichte war ebenfalls nicht gegeben. Das Rechtswesen der DDR entsprach damit nicht rechtsstaatlichen Standards. Rechtsanwälte konnten ihre Tätigkeit in politisch relevanten Verfahren nicht unabhängig gemäß ihrer berufsrechtlichen Verpflichtungen ausüben, Akteneinsicht wurde nicht oder nur willkürlich gewährt, Mandantengespräche mitunter vereitelt oder nur überwacht zugelassen. Hiervon gab es jedoch Ausnahmen, wie der auch an West-Berliner Gerichten zugelassene Rechtsanwalt und als DDR-Unterhändler im Kalten Krieg tätige Rechtsanwalt Vogel.
Für die Rechtsprechung waren insbesondere das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung der DDR maßgeblich. Im Bereich des Strafrechts wurde mitunter von der DDR-Justiz auf Basis vager und unbestimmter Tatbestände wie „Staatsfeindliche Hetze“, „Öffentliche Herabwürdigung“, „Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“, „Rowdytum“, „Asoziales Verhalten“ oder „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ politisch unerwünschtes Verhalten kriminalisiert. Aufgrund ihrer offenen und unscharfen Formulierungen widersprachen diese Tatbestände insofern dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Hinzu kam eine extensive und kaum vorhersehbare Auslegung derartiger Tatbestände. Insbesondere in den ersten Jahren der DDR wurden vielfach wegen „Boykotthetze“ äußerst harte Strafen für mitunter objektiv harmlose Handlungen verhängt. Gerichte und die Staatsanwaltschaft waren in politisch bedeutsamen Verfahren aufgrund von konkreten Vorgaben von Seiten der SED mitunter faktisch gezwungen, entgegen der Rechtslage zu handeln.
Rechtliche Verpflichtungen der DDR gegenüber dem Ausland, wie etwa die im Rahmen der KSZE anerkannte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie auch die 1968 nachträglich in die DDR Verfassung eingefügte Freiheit des religiösen Bekenntnisses verschafften Oppositionellen und Dissidenten einen gewissen Freiraum.
Im Jahr 1988 registrierte man folgende abgeschlossene zivile Strafverfahren (S. 396–397): [9]
Wie in allen sozialistischen Staaten bildete sich in der DDR ein gesellschafts- und fachübergreifendes Arbeitsrecht heraus. Dies war grundsätzlich vonnöten, da ja gerade aus der Arbeiterbewegung heraus die Vermarktung der Arbeitskraft auf einem freien Arbeitsmarkt als Ausbeutung abgelehnt wurde.
Hauptartikel: Arbeitsrecht (DDR)
Von 1949–1989 gab es folgende in der Nationalen Front vereinte Parteien und Massenorganisationen.
Parteien:
Massenorganisationen:
Die staatlichen und politischen Strukturen der DDR enthielten formal Elemente einer bürgerlichen Demokratie. In der Volkskammer waren, neben der SED und von ihr dominierten Massenorganisationen auch die Blockparteien vertreten. Deren Mitglieder waren auf das Programm der SED verpflichtet und in die Exekutive eingebunden.
Neben der Volkskammer existierten Volksvertretungen auf Bezirkstagsebenen, Kreisebenen und kommunalen Ebenen. Die zu diesen Gremien stattfindenden Wahlen waren aber weder frei noch geheim, da nur eine vorher erstellte einheitliche Kandidatenliste – die „Einheitsliste“ existierte und der Wahlakt unter der Beobachtung von Wahlhelfern erfolgte.
Die Einheitsliste umfasste die in der Nationalen Front organisierten Blockparteien und Massenorganisationen.
Die Verteilung der Mandate und Ämter auf die Parteien und Organisationen war von den Wahlen unabhängig und blieb über lange Zeiten konstant.
Der Einfluss der SED in der Volkskammer wurde zusätzlich dadurch gesichert, dass die meisten Abgeordneten der Massenorganisationen auch SED-Mitglieder waren. In ihrer 9. Wahlperiode (1986–1990) hatte die Volkskammer folgende Zusammensetzung ihrer 500 Abgeordneten (S. 401): [9]
Davon waren 271 Abgeordnete als Arbeiter, 31 Bauern, 69 Angestellte, 126 Angehörige der Intelligenz und 3 als sonstige Abgeordnete ausgewiesen. In der Geschichte der Volkskammer kam es lediglich einmal zu Gegenstimmen, und zwar 1972 aus der CDU bei der Liberalisierung der Regelungen zur Unterbrechung der Schwangerschaft.
Im Wendejahr 1989 kam es zu zahlreichen Neugründungen von Parteien[14], unter anderem Neues Forum, Demokratischer Aufbruch, Sozialdemokratische Partei in der DDR und andere. Die SED versuchte sich im Dezember 1989 durch eine programmatische Umbenennung in Partei des Demokratischen Sozialismus von ihrem stalinistischen Erbe zu befreien. Am 18. März 1990 traten diese Parteien zur ersten und einzigen freien Volkskammerwahl an.
Eine von der SED unabhängige freie Meinungsbildung, Öffentlichkeit und zivilgesellschaftliche Elemente waren in der DDR nicht vorgesehen (siehe hierzu auch den Hauptartikel Zensur in der DDR). Erhard Eppler schrieb von einem in der DDR auf die Spitze getriebenen Anspruch einer verwissenschaftlichten Politik[15] – mit dem Anspruch einer alles umgreifenden Regelung über die Parteilinie. Das DDR-Strafgesetzbuch stellte „staatsfeindliche Hetze“ und den „Missbrauch der Medien für die bürgerliche Ideologie“ unter Strafe, was Autoren und Journalisten disziplinierte und neben den monopolisierten Ressourcen Nachzensur und Repressionen[16] von Printmedien, Büchern, Radio und Fernsehen, Satire, Kunst und Wissenschaft ermöglichte.[17] So waren auch sehr beliebte Medien, etwa das einzige Erotik-Magazin der DDR in ihrer Auflage begrenzt. Aufführungen der wenigen politischen Kabaretts der DDR (u.a. Die Distel und die Leipziger Pfeffermühle) waren zwar auf Jahre hin ausverkauft, die Vorstellungen im Radio oder TV aber nur in Ausnahmen und ausschnittsweise übertragen. Bei Büchern, insbesondere Belletristik, führte das Druckgenehmigungsverfahren de facto zu einer Vorzensur und einer werkspezifischen Steuerung. So war das Buch Spur der Steine mit realistischen Szenen aus dem DDR-Alltag unerwartet ein Bestseller geworden, der dazugehörige Film jedoch aus demselben Grund kurz nach Erscheinen verboten worden.
Das Nichtvorkommen politischer Skandale[18] wird als Zeichen diktatorischer[19] Unterdrückung einer eigenständigen Öffentlichkeit gesehen. Einzelne Ausnahmen, skandalträchtige öffentliche Auseinandersetzungen in der DDR etwa um Theateraufführungen der 1950er und 1960er Jahre[20], 1976 die Selbstverbrennung des Pfarrers Brüsewitz, die Ausbürgerung Wolf Biermanns wie auch die DDR-Kaffeekrise ab 1977 bestätigen die Regel. Sie stehen auch in engem Zusammenhang mit DDR-Bürgern zugänglichen Veröffentlichungen in Westmedien. Zum Ende der DDR wurde zudem versucht, den Zugang zu einzelnen Medien aus der Sowjetunion, wie etwa dem russischen Pressespiegel Sputnik, einzuschränken.
Jürgen Kocka[17] und Detlef Pollack[21] betonen, der ambitiöse Anspruch der DDR-Obrigkeit auf totale und allumfassende diktatorische politische Steuerung sei faktisch nicht durchzusetzen gewesen. Es habe weiterhin gesellschaftliche Teilbereiche gegeben, allen voran die Kirchen, die informelle Netzwerke und Freiräume zugelassen hätten. Auch die Unwägbarkeiten der Planwirtschaft hätten die Wahrnehmung individueller Eigeninteressen und informelle Selbsthilfe eher gefördert. Die programmatisch vorgegebene Westabschottung habe die faktische Westorientierung der Bevölkerung nicht beseitigt und alles in allem, so Pollack, wäre die staatliche Repression in funktional bedingten Grenzen verblieben.
So ermöglichten wirtschaftliche Vorgaben und persönliche Zugänge auch unkonventionellen Wissenschaftlern wie Werner Hartmann (Physiker) und Manfred von Ardenne zumindest zeitweise größere Freiräume.[17] Auch einige Institutionen aus der Frühzeit der DDR wie die Blockparteien ermöglichten einen gewissen Freiraum. Erhard Eppler beispielsweise hält es für verwunderlich, wie einfach deren Überführung in die westdeutschen Organisationen gelang und wie schnell die DDR-Vertreter die westdeutschen politischen Gepflogenheiten übernahmen. Er nennt[15] (etwa in Vergleich zu England) eine am schriftlichen Ausdruck orientierte Rhetorik, Obrigkeitsdenken, Mangel an politischem Gestaltungswillen, wenig Freiheitsliebe und geringe Debattenkultur als gesamtdeutsche Gemeinsamkeiten.
Die wohl wichtigste Rolle spielte die Teilhabe der DDR an der westdeutschen Öffentlichkeit.[17] Mit Ausnahme des sogenannten Tal der Ahnungslosen waren Informationen, von Werbung, Musikprogrammen bis hin zu politischen Skandalen und Debatten über westdeutsche Rundfunk- und Fernsehprogramme verfügbar.[22] Auch gerade nach dem Mauerbau trugen politische Programme wie Kennzeichen D oder Kontraste mit Korrespondentenberichten aus der DDR zur Information über Veränderungen in der DDR bei. Sie ermöglichten der DDR-Bevölkerung Teilhabe und Zugang zu der öffentlichen Diskussion auch sie unmittelbar angehender Fragen. Diese Informationen wurden in der DDR auch offen angesprochen und genutzt.[23] Die DDR-Obrigkeit war gezwungen, darauf intern zu reagieren und auch in den DDR-Medien – propagandistisch etwa in der Sendung Der schwarze Kanal – darauf einzugehen. Eine faktisch gesamtdeutsche Öffentlichkeit nutzte auch der Rocksänger Udo Lindenberg, der seinen über Jahre verweigerten Wunsch in der DDR aufzutreten, 1983 in einen Schlager umsetzte und erfolgreich verwirklichen konnte.
Der Begriff DDR-Opposition wird heute in verschiedener Weise benutzt. Teilweise werden sehr heterogene Strömungen als Opposition in der DDR zusammengefasst.[24]
Die Bürgerrechtler der DDR traten für eine Reform, seltener für die Abschaffung der DDR ein und mussten dafür Überwachung und teilweise Repressionen durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) in Kauf nehmen, da ein offenes Auftreten als illegal galt oder gar eine parlamentarische Vertretung einer Opposition nicht geduldet wurde. Viele von ihnen gründeten während der Wendezeit 1989 politische Parteien und Bürgerbewegungen wie beispielsweise das Neue Forum oder den Demokratischen Aufbruch. Nach der Wende schlossen sich Bürgerrechtler – je nach unterschiedlichen persönlichen Motiven ihrer oppositionellen Haltung – unterschiedlichen Parteien an oder blieben parteilos.
Die damals größte oppositionelle Samisdat-Zeitschrift Telegraph erscheint bis heute in Berlin.
Politisch Andersdenkende wurden im flächendeckenden staatlichen Überwachungssystem insbesondere mit Hilfe der offiziellen und inoffiziellen Einsatzkräfte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS, umgangssprachlich „Stasi“) ermittelt und beobachtet, um bereits Anfänge einer öffentlichen DDR-kritischen Aktivität sogleich unterbinden zu können (politisch motivierte Verfolgung). Je nach Grad des aus Sicht der Sicherheitsorgane zu erwartenden Widerstands reichte die politisch motivierte Verfolgung in der DDR von bloßer Einschüchterung über Drangsalierung und Zersetzung bis hin zu langjähriger Haft. Bei „Überläufern“ aus den Reihen des MfS und Fluchthelfern kam es auch zu Entführungen und Morden[25] im geheimen Auftrag des MfS. Folter und Einzelhaft gehörten insbesondere in den sogenannten Untersuchungshaftanstalten des MfS zu den vielfältigen Zwangsmitteln des MfS, um politische Gefangene gefügig und geständig zu machen. Zumindest bis in die 1960er-Jahre wurde eher die physische Folter angewandt. Später wurden mehr und mehr psychologische Foltermethoden praktiziert, um politische Häftlinge zu zermürben und ihren Willen zu brechen. Ein Grund für diese Entwicklung war, dass sich die Anwendung psychologischer Folter schwieriger beweisen lässt.
Zentrales Moment ihrer Außenpolitik war der Anspruch der DDR, gegenüber der westdeutschen Hallstein-Doktrin international als eigenständiger Staat anerkannt zu werden. Der Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik 1972 erkannte die Existenz zweier deutscher Staaten an und ermöglichte die Aufnahme der DDR 1973 als Vollmitglied in die Vereinten Nationen. Eine wichtige symbolische Komponente des Anspruchs auf staatliche Anerkennung war die Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen. Bei den Olympischen Spielen trat die DDR ab 1968 mit einer eigenen Mannschaft an und konnte im Folgenden nicht nur 1972 bei den Olympischen Spielen in München und 1974 der Fußballweltmeisterschaft in Westdeutschland signifikante sportliche und indirekt politische Erfolge erzielen.
Die DDR war international im Warschauer Pakt und im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) eingebunden und hatte über den innerdeutschen Handel indirekt einen Zugang zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Innerhalb des RGW war die Sowjetunion der dominierende Partner. Ansätze zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration der RGW-Staaten scheiterten Mitte der 1960er-Jahre[26] am Widerstand Rumäniens, die bilateralen Beziehungen DDR zur Sowjetunion gestalteten sich nach dem Antritt Breschnews deutlich schwieriger. Es gelang der DDR unter erheblichen Anstrengungen 1967 im Rahmen der Ulbricht-Doktrin mit anderen RGW-Staaten wie der Tschechoslowakei, Polen, Ungarn und Bulgarien beiderseitige Unterstützungsverträge abzuschließen und damit einer Intensivierung der Beziehungen der osteuropäischen Nachbarn mit Westeuropa zuvorzukommen.[26] Die Ostpolitik Willy Brandts war zunächst mit der Sowjetunion ausgehandelt worden, die DDR wurde zum Verdruss Walter Ulbrichts dabei von beiden Seiten zunächst übergangen.[27] 1983 hingegen führten die innerdeutschen Beziehungen im Zusammenhang mit einem westdeutschen Milliardenkredit für die DDR zu Irritationen bei der sowjetischen Führung.
Am 18. September 1973 wurde die DDR zusammen mit der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Ab Mitte der 1960er Jahre wurde die DDR außenpolitisch auch in der Ausbildung von Sicherheitskräften und im Aufbau militärischer Infrastruktur, die Rüstungsexporte begleiteten, für eine Reihe von Regierungen und Revolutionsbewegungen tätig[28]. Dabei waren Anfang der 1980er Jahre mehrere Tausend Soldaten der NVA[29] vor allem als Militärberater in Afrika und dem Mittleren Osten stationiert. Die Auslandspräsenz der NVA wurde im Warschauer Pakt nur von den sowjetischen und kubanischen Auslandseinsätzen übertroffen. Echte Kampfeinsätze regulärer Truppeneinheiten wurden von der DDR vermieden, die DDR-typische Kombination von Wirtschaftspolitik mit Militär- und Infrastrukturprojekten erregte aber früh internationales Aufsehen[30].
Die Einsätze und Rüstungsprojekte im Ausland wurden auf höchster Ebene unterstützt, um den Devisenmangel zu beheben, der ab Mitte der 70er Jahre immer schmerzhafter wurde und zu erheblichen Versorgungskrisen führte. Die Sowjetunion war auch zunehmend nicht mehr in der Lage oder willens, finanzielle Verpflichtungen der RGW-Partner abzudecken und Rohstoffe günstig zur Verfügung zu stellen. Diese Spannungen[26] bewirkten eine Neuorientierung innerhalb des RGW.
In den 1970er Jahren fand deswegen auch eine deutliche Intensivierung und Ökonomisierung[31] der DDR-Außen- und Entwicklungspolitik[32] jenseits des RGW statt. Tauschgeschäfte mit Parallelen zum klassischen Kolonialhandel[33], so von Waffen und Lkw aus der DDR gegen Rohkaffee und Energierohstoffe aus ausgewählten Partnerländern, insbesondere Vietnam, Mosambik, Äthiopien und Angola angestrebt. Bis heute wirkt die bedeutende Rolle von Vertragsarbeitern und der Ausbildung ausländischer ziviler und militärischer Fachkräfte[34] in den deutschen Beziehungen etwa zu Vietnam, Angola, Namibia, Mosambik und Äthiopien fort.
Die Auslandsaktivitäten waren einer erheblichen Geheimhaltung unterworfen, die Auswahl der Spezialisten fand weniger nach fachlichen[33], als nach Sicherheits- und in Hinsicht auf eine Republikflucht – Verlässlichkeitskriterien statt. Handels- und Entwicklungskonzepte wurden so gut wie nicht öffentlich diskutiert, private Entwicklungsinitiativen waren auf kleinere kirchliche Auslandsaktivitäten reduziert[33]. Die DDR war nicht in der Lage, über den Erfahrungsaustausch der Rückkehrer theoretische Überlegungen wie propagandistische Verlautbarungen zu korrigieren und eine breitere eigenständige außenpolitische Kompetenz aufzubauen[33].
Der Verlust der beiden ZK-Mitglieder Werner Lamberz und Paul Markowski bei einem Hubschrauberabsturz nahe Tripolis war kaum auszugleichen. Eine 1977 geplante intensive Wirtschafts-und Rüstungszusammenarbeit mit Libyen kam nicht zum Tragen[35].
Hans-Joachim Döring konstatiert am Beispiel von Mosambik den beispielhaft gescheiterten Versuch einer breiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit, gekennzeichnet durch utopische und mangelhaft vorbereitete Großprojekte[33] etwa beim Steinkohlebergbau. Moatize in Mosambik stellte dabei die einzige größere Kolonie von DDR-Bürgern außerhalb des RGW Auslands dar, wobei die entsandten deutschen Beschäftigten rigide abgeschottet wurden. Unter diesen Umständen habe sich auch latenter Rassismus[33] manifestiert.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte die DDR völkerrechtlich zu keinem Zeitpunkt anerkannt, da sie als ein Teil Gesamtdeutschlands nicht Ausland sein könne. Die Präambel des Grundgesetzes von 1949 enthielt die Aufforderung, die Einheit des deutschen Volkes in Freiheit zu vollenden. Dies war mit einer Betrachtung der DDR als Ausland unvereinbar, die Wiedervereinigung musste das politische Fernziel jeder Bundesregierung bleiben. Bis zur Ostpolitik ab 1969 erhob die Bundesrepublik einen Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk. Die Bezeichnung „Deutsche Demokratische Republik“ wurde daher in der westdeutschen Öffentlichkeit bis weit in die sechziger Jahre möglichst vermieden. Man sprach stattdessen weiterhin von der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder nutzte umgangssprachliche Wendungen wie „Sowjetzone“, „Ostzone“ oder „Zone“. [36] Mit dem Grundlagenvertrag wurde die DDR 1973 staatsrechtlich anerkannt. Das nach wie vor besondere Verhältnis der beiden deutschen Staaten kam aber immer noch zum Ausdruck. Es gab keine Botschaften in Ost-Berlin und Bonn, sondern Ständige Vertretungen. Von Seiten der Bundesregierung waren Angelegenheiten mit DDR-Bezug nicht Sache des Auswärtigen Amtes, sondern des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen.
Es gab aus Bonner Sicht bis zuletzt nur eine deutsche Staatsbürgerschaft; jeder DDR-Bürger war automatisch berechtigt, alle Bürgerrechte der Bundesrepublik wahrzunehmen. Gerade dieses Festhalten versuchte Honecker 1980 in den Geraer Forderungen auszuhebeln und setzte als Druckmittel die Erhöhung des Zwangsumtausches ein. Für die DDR wirtschaftlich interessant war der Aspekt, dass ihre Grenze zur Bundesrepublik Deutschland für den Westen keine Staatsgrenze und daher nicht zollpflichtig war.
Schon bald nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den neu gegründeten beiden deutschen Staaten vor dem Hintergrund des aufziehenden Kalten Krieges zur sogenannten Wiederbewaffnung, das heißt zur erneuten Einführung militärischer Strukturen. Dieser Aufbau vollzog sich in der DDR unter Anleitung der Sowjetunion und ab 1955 im Rahmen des Warschauer Paktes:
1948 entstanden mit den kasernierten Bereitschaften die ersten bewaffneten Einheiten nach dem Krieg. Diese wurden 1952 in die Kasernierte Volkspolizei (KVP) überführt. Am 1. März 1956 − knapp ein Jahr nach der Gründung der Bundeswehr − wurde die Nationale Volksarmee (NVA) gegründet. Beim Aufbau der Streitkräfte der DDR spielten auch ehemalige Offiziere der Wehrmacht wie auch Waffen-SS[37] eine Rolle. Sie hatten sich überwiegend bereits während der sowjetischen Kriegsgefangenschaft dem Nationalkomitee Freies Deutschland zur Verfügung gestellt.
Der Großteil der Streitkräfte in der DDR wurde mit mehr als 300.000 Soldaten durch die Sowjetunion gestellt, durch die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), welche aus den Sowjetischen Besatzungstruppen hervorgegangen war. Die Truppen der GSSD waren der NVA und anderen militärischen Organisationen übergeordnet. Ihre Aufgabe bestand zentral in der Sicherung der DDR gegen den Westen. Die GSSD verfügte über offensive Bewaffnung, unter anderem auch mit Atomwaffen. Einer Studie zufolge war seit den 1960er-Jahren im Kriegsfalle der breite und präemptive Einsatz taktischer Nuklearwaffen in Deutschland vorgesehen.[38] Mit dem Schwenk der sowjetischen Politik unter Michail Gorbatschow erfolgte 1986 eine Abkehr von der offensiven Ausrichtung der GSSD. In der DDR jedoch sei noch in der NVA-Übung „Stabstraining 1989“ der massive Einsatz von großkalibrigen Nuklearwaffen durchgespielt worden. [38]
Die Nationale Volksarmee (NVA) war von 1956 bis 1990 die Armee der DDR. Sie bestand aus den Landstreitkräften, der Volksmarine und den Luftstreitkräften. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 lag die Personalstärke der NVA bei etwa 170.000 Soldaten.
Ihrem Selbstverständnis nach war die NVA in der DDR das „Machtinstrument der Arbeiterklasse“ zum Schutz und zur Sicherung der „sozialistischen Errungenschaften“ vor Angriffen von außen. Sie sollte der Verteidigung der DDR und der im Warschauer Pakt mit ihr verbündeten anderen sozialistischen Staaten gegen eine eventuelle „imperialistische Aggression“ dienen. Die NVA entwickelte sich von einer binnenorientierten, sehr stark politisch kontrollierten Parteiarmee zunehmend zu einem Instrument einer zunehmend eigenständigeren Außenpolitik.
Die SED sicherte sich durch die Politische Hauptverwaltung (PHV) und eine spezielle Struktur von Parteiorganisationen die politische Führung der Streitkräfte. Die Offiziere und Fähnriche waren bis auf wenige Ausnahmen Mitglieder der SED. Auch bei den Unteroffizieren wurde ein hoher Anteil an SED-Mitgliedern angestrebt.
Während ihres Bestehens waren NVA-Verbände an keinem Krieg beteiligt. Teile der NVA waren aber 1968 für militärische Aktionen zur Niederschlagung des Prager Frühlings vorgesehen. Es gab Pläne, sich mit zwei Divisionen am Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR zu beteiligen. Wegen der zu erwartenden verheerenden außenpolitischen Wirkungen – es wäre der erste Kampfeinsatz deutscher Truppen im Ausland nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen − beschränkte man sich auf eine logistische Unterstützung der Niederschlagung des Prager Frühlings.
Die Grenztruppen der DDR waren für die Bewachung der Grenzen der DDR zuständig. Sie wurden als Grenzpolizei 1946 aufgebaut und hatten 1948 eine Personalstärke von 10.000 Personen. 1956 wurde die Grenzpolizei der NVA als Teilstreitkraft Grenztruppen konzipiert. Im Rahmen des Helsinki-Abrüstungsprozesses wurde nach außen eine Selbständigkeit der Grenztruppen postuliert, um sie nicht zur regulären Heeressstärke zu zählen. Sie waren aber weiter wie die Nationale Volksarmee dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstellt und wären im Ernstfall als motorisierte Schützen eingesetzt worden. Der weitaus größte Teil der Truppen diente der Bewachung der innerdeutschen Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin und hier vor allem der Unterbindung von Fluchtversuchen von DDR-Bürgern in den Westen. Hierbei wurden von Angehörigen der Grenztruppen aufgrund des Schießbefehls mehrere hundert Menschen getötet. Eine Sonderstellung nahm die 6. Grenzbrigade Küste bezüglich der Sicherung der Seegrenze an der Ostsee ein.
Vergleichsweise geringe Kräfte kontrollierten die Oder-Neiße-Grenze nach Polen und die Grenze zur ČSSR.
Ab 1. Januar 1972 wurde zwischen der DDR und Polen sowie der ČSSR ein visafreier Grenzverkehr eingerichtet, der von den Bürgern der DDR rege genutzt wu