| Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. |
Verwaltungskooperation ist der Oberbegriff für unterschiedliche Formen der Kooperation von öffentlichen Verwaltungen.
Die häufigste Art der Kooperation ist die Interkommunale Kooperation (auch: Interkommunale Zusammenarbeit)
Verwaltungskooperationen sind der Gegenstand der Verwaltungswissenschaft.
Inhaltsverzeichnis |
Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen (Kommunen in Deutschland, Gemeinden in Österreich).
Häufig Anwendungsbeispiele sind regionale Entwicklungszusammenarbeit, Tourismus, überregionale Betriebsansiedelung (Gewerbeparks), Infrastruktureinrichtungen (Freizeiteinrichtungen, Erholungseinrichtungen, Abfallentsorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Weiters gemeinsame kommunale Dienstleistungen (Feuerwehren, Rettungsdienste, Sozialhilfeverbände, Kindergärten, etc.) und gemeinsame Systemleistungen (Beschaffung, Aus- und Weiterbildung, Facility-Management, etc.)
Formen öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeit mit eigener Rechtsfähigkeit
Formen öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeit ohne eigene Rechtsfähigkeit
Formen privatrechtlicher Zusammenarbeit mit eigener Rechtsfähigkeit
Formen privatrechtlicher Zusammenarbeit mit Teilrechtsfähigkeit
Formen privatrechtlicher Zusammenarbeit ohne eigene Rechtsfähigkeit
Formen informeller Zusammenarbeit
Als in der regel wenig instituationalisierte Form der Verwaltungskooperation gibt es auch Vergleichsringe. Vor allem im Bereich der interkommunalen Kooperation üblich und dort als interkommunaler Vergleich (IKV) bezeichnet. In Projekten einigen sich die Projektpartner über Kennzahlen und Indikatoren sowie Themenbereiche, für die diese erhoben werden sollen (z. B. Kinderbetreuung). Aus dem Vergleich und der Diskussion über Unterschiede sollen neue Erkenntnisse gewonnen werden.
Die Gemeindefusion, also die Zusammenlegung von Gemeinden ist eine Sonderform. Insbesondere wenn sie freiwillig erfolgt, kann sie als Verwaltungskooperation angesehen werden. Anderenfalls ist die Gemeindefusion eher eine Maßnahme der Gebietsreform. Diese Begriffe haben auch lokal unterschieldliche Ausprägungen. In der Schweiz spricht man eher von Gemeindefusion, in Deutschland von Gebietsreform. In Österreich sind beide Begriffe gebräuchlich.
Das Public Private Partnership (PPP) ist eine Sonderform. Hierbei steht die Kooperation zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung im Vordergrund. Als Verwaltungskooperation kann sie nur dann bezeichnet werden, wenn mindestens zwei öffentliche Verwaltungen daran beteiligt sind.