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Nation :: Directory - All you ever wanted to know about Nation

Nation

All you want to know about Nation

Nation (vor dem 14. Jahrhundert ins Deutsche übernommen aus lat. natio „Geburt; Herkunft; Volk“) bezeichnet die Kategorisierung von Menschen in Gruppen und Kollektive über kulturelle Merkmale wie: Sprache, Tradition, Sitten, Gebräuche, Abstammung, u.ä. wie sie bei Ethnien anzutreffen sind. Diese gleichen sprachlichen und kulturellen Eigenschaften bzw. Merkmale werden dann als die nationalen Charaktere eines Volkes oder einer Volksgemeinschaft ausgemacht. Grundlegend entspricht dies der Nation als anthropologischem Konzept, welches sich in den Begriffen der Kulturnation oder ethnischen Nation widerspiegelt. Nation in diesem Sinne meint also keinen Staat, der in der Vergangenheit zumeist durch Kriege oder Fürstenhochzeiten als politisches Gemeinwesen oder Herrschaftsgebiet entstanden ist ohne politische Rücksichten auf die kulturellen Eigenschaften und Gemeinsamkeiten seiner Bewohner zu nehmen.

Zu unterscheiden ist der Nationsbegriff, mit dem in der vorbürgerlichen Zeit an den ersten Universitäten vorrangig die Studenten aus bestimmten europäischen Regionen als Nation (nationes) bezeichnet wurden von der staatsbezogenen Nationsentwicklung, wo die (eigentlich verschiedenen) Begriffe Staat und Nation miteinander verbunden bzw. gleichsetzt werden zu Beginn des Bürgertums und der Moderne.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Näheres

Für politische Kollektive, die sich wie in der Französischen Revolution in der Nationalversammlung zu einer Nation als Staat mit einer Verfassung konstituieren, bestehen auch Begriffe wie Willensnation oder Staatsnation. Staat und Nation werden hier synonym verwandt. Statt völkischer Konstruktionen dienten hier vor allem Ideale wie „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ als Grundlage einer Nation. Hier gehen die Postulate auch dahin, dass partikulare (besondere) territoriale Bindungen abgestreift werden müssen, um eine gemeinsame Nation zu konstituieren zu erlauben. Die Zugehörigkeit zur Nation wird hier an ein Emanzipationsversprechen und einem Zwang zur Assimilation geknüpft.

Als Willensnation mit einem Staatsvolk gilt auch die Schweiz, die aus deutsch-, französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Bevölkerungsgruppen besteht. Eine ethnische Nation oder Kulturnation ist dagegen zumeist ein überstaatlicher Kulturraum wie beispielsweise der arabische Sprach- und Kulturraum. Der Inbegriff der die ethnische Nation bildenden Menschen wird als Volk bezeichnet.

Die Form der Konstruktion von Nation zeigt sich an einer Reihe von Widersprüchen, wenn beispielsweise die Sprache als nationales Merkmal gedeutet wird. So bilden z. B. die Staaten Brasilien und Portugal trotz der gemeinsamen portugiesischen Amtssprache keine gemeinsame Nation, weil sie zum einen in unterschiedlichen Kulturräumen leben und deren Bevölkerungen auch unterschiedliche Staatsbildungsprozesse erlebt haben.

[Bearbeiten] Geschichte

Natio bezeichnete im Lateinischen ursprünglich eine Gemeinschaft von Menschen gleicher Herkunft, daran anschließend eine durch gemeinsame Sprache, Sitten und Bräuche kenntliche Gemeinschaft, und zwar im römischen Sprachgebrauch zunächst als Fremdbezeichnung für fremdartiges eingewandertes Volk, das mit der einheimischen Bevölkerung lebt.

Anknüpfend an den römischen Sprachgebrauch sind im christlichen Latein die „nationes“ oder „gentes“ in erster Linie die nichtjüdischen Heidenvölker, als Anhänger heidnischer Kulte oder als bekehrungswillige Heiden, die mit den jüdischen Christen das Evangelium annehmen und mit ihnen die Gemeinschaft der Kirche bilden.

An der mittelalterlichen Universität mussten sich die Studenten nach ihren Herkunftsländern in „nationes“ mit eigenen Statuten und Prokuratoren einschreiben, wobei die meist vier Universitätsnationen nicht Herkunftsländer im engeren Sinn, sondern eher Himmelsrichtungen bezeichneten. An der Pariser Universität wurden die nationes gallicorum, normannorum, picardorum und anglicorum unterschieden, wobei zur „gallischen“ auch die Italiener, Spanier, Griechen und Orientalen zählten und zur „englischen“ auch die Deutschen und ihre nördlichen und östlichen Nachbarvölker. An der Prager Universität gehörten zur „polnischen“ Nation auch die Preußen, Schlesier und Deutschen aus polnischen Gebieten, zur „böhmischen“ die Tschechen, Ungarn und Südslaven, zur „bayerischen“ außer den Bayern die Schwaben, Franken, Hessen, Rheinländer und Westfalen, und zur „sächsischen“ die Norddeutschen, Dänen, Schweden und Finnen.

Als Selbstbezeichnung für ein Volk mit politisch-staatlicher Einheit und einer durch gemeinsame Vorfahren und Geschichte begründeten Eigenart gewinnt der Begriff nation im Französischen seit dem 16. Jahrhundert an Bedeutung, die sich im 18. Jahrhundert dann mit der französischen Revolution unter Betonung der Gesamtheit und Souveränität des Staatsvolkes gegenüber ständischen und partikularen Ansprüchen auf staatliche Hoheit auch in den übrigen europäischen Sprachen verbreitet. Im 18. Jahrhundert in Folge der Französischen Revolution und wachsender Bevölkerungszahlen entfaltete die Idee der Nation als ein Gesamtstaat eine hohe Dynamik, die anfangs gegen Feudalismus und Autokratie (französische und deutsche Einzelstaaten), gegen wirtschaftlich und politisch einengende Kleinstaaterei und landsmannschaftliches Denken (deutsche Fürstenstaaten bzw. deutscher Sprach- und Kulturraum), oder aber gegen imperiale fremde Herrschaft (Vielvölkerstaaten Russland, Österreich-Ungarn) gerichtet war.

[Bearbeiten] „Nation“ sozialwissenschaftlich

Im sozialwissenschaftlichen Kontext wird der Begriff auf sehr unterschiedlicher Weise verwendet, so z. B. als gewollte Gesellschaft von Ferdinand Tönnies, als vorgestellte Gemeinschaft (vgl. Benedict Anderson), als auf primordialen Bindungen beruhende Gruppe (vgl. Clifford Geertz), ferner als historisch kontingentes Konzept (vgl. Rogers Brubaker) oder auch als Kombination vorstehender Begriffe (vgl. Anthony D. Smith).

[Bearbeiten] „Nation“ politikwissenschaftlich

Für einen politischen Zusammenschluss von Menschen, die keiner Abstammungsgemeinschaft zuzuordnen sind, reicht im Prinzip allein die Verwendung des Begriffes Staat aus. Die Bezeichnung als Nation wäre hier von der ursprünglichen Bedeutung als Abstammungsgemeinschaft her falsch. Trotzdem wird oftmals auch hier der Staat zusätzlich als Nation bezeichnet. Damit soll der emphatisch geeinte, politisch souverän organisierte und geordnete Staat als Lebens- und Wohngemeinschaft seiner Bewohner zusätzlich - aus soziopsychologischen Gründen - betont werden.

In Frankreich, einem zentralistischen Staat, versucht man unter dem Sinnbild der Grande Nation die Stände, aber auch die autonomen Bestrebungen der Regionen, der Dynasten und ethnischen Volksgruppen, z. B. der Bretonen, Korsen, Basken, Deutschen, usw. in den französischen Staat zu integrieren; teilweise wurde versucht deren Muttersprachen durch die französische Staatssprache zu ersetzen, heute tritt deren Pflege wieder sehr hervor. Im Gegensatz dazu steht der Vielvölkerstaat Schweiz, deren Bewohner verschiedenen Ethnien zugeordnet werden können (die Schweiz besteht aus einem deutsch-, einem französisch- und einem italienischsprachigen Gebiet) und der sich daher als so genannte „Willensnation” bezeichnet. Den typischen Einwanderungsländern Kanada und USA fehlen etlich europäisch-typische Eigenschaften als Nationen, trotzdem nehmen sie für sich - wieder aus politischen und soziopsychologischen Gründen - diesen Begriff in Anspruch. Die Indianerstämme des nordamerikanischen Kontinents hingegen sehen sich zunehmend einer staatsübergreifenden ‚indianischen Nation‘ zugehörig.

[Bearbeiten] Kulturnation

Die „Kulturnation“ ist ein sehr nachhaltiges Konzept der Nation, da sie den Sprach- und Kulturraum (Sprache und Tradition) eines Volkes beschreibt. Nation ist dann die durch die Geschichte bewahrte Einheit in Sprache, Kultur und Traditionen (sieheVolks“-Begriff). Sie lässt sich nicht durch territoriale Grenzen definieren.

Nation wird dann eher ethnisch homogen (als Volk), aber auch als Stamm (Stammesvolk, früher Völkerstamm) verstanden (vgl. dazu Tribalismus, Reservation). Diese Definition der Nation geht oft von der gemeinsamen Abstammung der Angehörigen der Nation und einer daraus resultierenden Kultur- und Spracheinheit aus. Das starke Wachstum der Bevölkerungen und die daraus entstandenen Bewegungen hin zu ethnisch homogenen Nationalstaaten gipfelte im 20. Jahrhundert in verschiedenen ethnischen Säuberungen.

[Bearbeiten] Sprachliche Gemeinsamkeit und Wir-Gefühl

Beispiele aus den letzten Jahrhunderten belegen, dass Menschen einer Region sprachliche Gemeinsamkeiten entwickeln und bewahren können, ohne deswegen ein gemeinsames Wir-Gefühl zu haben.

  • Die Shona in Zimbabwe haben zwar eine gemeinsame Sprache und heute ein Wir-Gefühl, aber im 19. Jh. hatten sie letzteres noch nicht. Den Namen gaben ihnen die sie unterwerfenden Ndebele, und ihre Grammatik wurde von Missionaren aufgeschrieben.
  • Das Gegenteil davon ist Schottland: Die Schotten sind im Lande selbst wie auch in der ganzen Welt ein Begriff, obwohl es dort zwei einheimische Sprachen gibt (schottisches Gälisch und angelsächsisches Scots), von denen bis ins 19. Jh. keine von allen Schotten gesprochen wurde und die zu verschiedenen Zweigen der indoeuropäischen Sprachenfamilie gehören.

[Bearbeiten] Religionszugehörigkeit

Auch hier wird der Nationenbegriff häufig als religiöser Zusammenschluss verwendet (Religionsstaat, Staatsreligion). Häufig ist eine gemeinsame Religion konstituierendes Element, z. B. für die islamische Republik Iran oder die katholische irische oder kroatische Nation.

[Bearbeiten] „Nation“ staatsphilosophisch

  1. Die essentialistische Definition, die Johann Gottlieb Fichte zugeschrieben wird, nach der Nation überzeitlich existent sei und lediglich noch der Artikulation bedürfe. Fichte sieht demnach die Nation als eine von Gott geschaffene, in alle Ewigkeit und unabhängig von der Geschichte bestehende ontologische Einheit. An essentialistische Vorstellungen von Volk und Nation knüpft auch Carl Schmitt an, was bis heute vor allem für die Repräsentationslehre von Bedeutung ist.
  2. Die jakobinische Vorstellung von Nation, die in der Nation eine Einheit sieht, die politisch gebildet werden muss. Siehe die klassische Definition einer Staatsnation von Ernest Renan.

[Bearbeiten] „Nation“ völkerrechtlich

Im Völkerrecht wird auf die tatsächlichen Gemeinsamkeiten eines Volkes abgestellt. So haben nach Art. 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen Völker (nicht Staatsvölker!) ein Recht auf staatliche Selbstbestimmung und zwar unabhängig davon, ob sie bereits Teil eines anderen Staates sind (siehe Selbstbestimmungsrecht der Völker). Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wählt für seine Staatsbürger eine Mischform zwischen Staatsangehörigkeitsprinzip und Volkszugehörigkeitsprinzip.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Klassiker:

Neuere Literatur:

[Bearbeiten] Weblinks


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