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Relativität (von lateinisch relativus, PPP von referre „sich beziehen auf“, „beurteilen nach“ - wörtlich: „zurücktragen“, im Sinne von „den Blick zurücklenken auf“) ist die Abhängigkeit bestimmter Eigenschaften, Größen oder Begriffen von anderen Eigenschaften, Größen,Bezugssystemen, Situationen oder historischen Gegebenheiten.
Diese Abhängigkeit kann entweder bedeuten, dass die relativen (also abhängigen) Eigenschaften und Begriffe durch andere Eigenschaften oder Begriffe bestimmt oder in Bezug auf ein zugrundegelegtes System definiert sind (Bedeutungsrelativität), dass deren Bewertung von einem bestimmten Wertsystem oder einer Perspektive abhängt (Bewertungsrelativität) oder dass ihre Existenz oder die Existenz der Objekte, die die relativen Merkmale tragen, selbst von der Existenz anderer Gegebenheiten abhängig ist (existentielle Relativität).
Bei der Anwendung des Begriffs der Relativität muss daher jeweils zwischen Bedeutungs-, Bewertungs- und existentiellen Abhängigkeiten unterschieden werden.
Weiterführende Artikel: Relativitätsprinzip, Relativismus, Relativitätstheorie, Kulturrelativismus, Antirelativismus
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In der Physik wird unter Relativität einerseits die Abhängigkeit metrischer Zeit- und Raumangaben von einem festgewählten Bezugssystem und andererseits die Bedingtheit von physikalischen Gesetzen durch Bezugssysteme verstanden.
In der Philosophie und den anderen Geisteswissenschaften existieren im Wesentlichen vier Bedeutungen von Relativität:
In der Rechtswissenschaft gibt es die Relativität der Rechtsbegriffe in Gesetzestexten.
In der Theologie bedeutet theologische Relativität die sich entwickelnde Lehre von einem Gott (siehe natürliche Theologie).
Hauptartikel: Relativismus
Wird der Relativitätsbegriff dazu benutzt, um damit eine prinzipielle Verfasstheit eines Erkenntnisbereichs zu postulieren, so führt dies zu Relativitätsprinzipien, die einen Relativismus etablieren, der je nach Kennzeichnung des betreffenden Erkenntnisbereiches bezeichnet wird.
Wird davon ausgegangen; das bislang keine Erkenntnis aufgezeigt werden kann, die nicht von Bedingungen abhängig ist, d. h., die nicht relativ ist, wird von einem erkenntnistheoretischen Relativismus oder in einer allgemeineren Formulierung auch von einem philosophischen Relativismus gesprochen, da ja die Erkenntnistheorie ein Bereich der Philosophie ist.
Wird der erkenntnistheoretische Relativismus auf den Bereich der Naturwissenschaft eingeschränkt, dann ist damit ein naturwissenschaftlicher Relativismus gekennzeichnet, der sich noch als ein physikalischer Relativismus, ein biologischer Relativismus und ein psychologischer Relativismus unterscheiden lässt, wenn auch die Psychologie als Naturwissenschaft begriffen wird.
Hauptartikel: Relativitätsprinzip
Das Relativitätsprinzip, die Beobachter- und Bezugssystemabhängigkeit aller messbaren Eigenschaften bei gleichzeitig allgemein gültigen physikalischen Gesetzen, bildet seit Galileo Galilei eine der Grundfesten der Naturwissenschaften. Die klassische Mechanik bezug sich in der Folge der Newtonschen Methodik auf ein unveränderliches Inertialsystem.
Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts haben Henri Poincaré (1904) und Albert Einstein (1905) ein spezielles Relativitätsprinzip formuliert, dass der neu entdeckten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit gerecht wird: „die Naturgesetze stimmen für alle Inertialsysteme überein“[1], d.h. Naturgesetze unterliegen der Bedingung, dass sie in allen Inertialsystemen übereinstimmen müssen, wobei die Inertialsysteme in einen vier-dimensionalen Minkowski-Raum einzubetten sind. Dieses spezielle Relativitätsprinzip führte in die spezielle Relativitätstheorie, die eine für alle Bezugssysteme gleiche Lichtgeschwindigkeit postuliert. Damit wird deutlich, dass es sich bei der Relativitätstheorie eigentlich nicht um einen Relativismus im eigentlichen Sinne des Wortes handelt. Denn bestimmte Phänomene, die vorher als absolut angesehen wurden wie z.b. Raum und Zeit, werden zwar relativiert, dies jedoch nur damit andere Phänomene wie die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit verabsolutiert werden bzw. die Gültigkeit der Naturgesetze in allen Bezugssystemen bestehen bleiben kann. Einsteins selbst bevorzugte daher ursprünglich den Namen Invarianztheorie gegenüber Relativitätshteorie.
Die allgemeine Relativitätstheorie zeichnet sich durch das allgemeine Relativistätsprinzip aus, das Einstein auch das Äquivalenzprinzip nannte[2]. Es führt zu der mathematischen Form-Forderung für Naturgesetze, in allen möglichen Bezugssystemen die gleiche (tensorielle) Form zu haben (Kovarianzprinzip). Die Relativität der Naturgesetze besteht darin, dass sie der Bedingung des Kovarianzprinzips zu genügen haben. Damit aber wird in der allgemeinen Relativitätstheorie ein Absolutismus der Formprinzipien sichtbar, der dem absolutistischen Kosmisierungsprogramm entspringt, welches von einem relativistischen Standpunkt freilich wieder kritisiert werden kann.[3] Mit der allgemeinen Relativität wurde das Konzept eines allgemein gültigen Inertialsystems endgültig aufgegeben, und durch eine nur lokale Inertialität ersetzt.
Die biologische Evolutionstheorie postuliert, dass alle biologischen Arten durch Evolutionen aus Vorgängerarten hervorgegangen sind.[4] Diese Behauptung der entwicklungsgeschichtlichen Abhängigkeit allen Lebens wird auch als biologischer Relativismus bezeichnet.
Für die Psychoanalyse, die sich seit Sigmund Freud als naturwissenschaftlich begreift, sind alle personalen Handlungen durch psychische Determinanten bedingt, die selbst wieder Bedingungen unterworfen sind, u.s.f. Diese Kette von Bedingungen soll im Verständnis des Psychologischen Relativismus durch Psychoanalyse weitgehend aufgeklärt werden.
Hauptartikel: Kulturrelativismus
Im Erkenntnisbereich der Kulturleistungen werden meist im Gefolge eines erkenntnistheoretischen Relativismus Bedingungen für das Entstehen bestimmter Kulturleistungen angegeben und diskutiert. Je nach kulturhistorischer Einordnung lassen sich ethnische, konfessionell-religiöse und sprachliche Kulturrelativismen unterscheiden und diese noch nach Kulturrelativismen verschiedener Bildungsschichten. Wenn durch diese Fülle von verschiedenen Bedingtheiten die Position der grundsätzlichen Bedingtheit aller Kulturleistungen eingenommen wird, dann bezeichnet man diese als Kulturrelativismus.
Hauptartikel: Antirelativismus
Positionen, die die Möglichkeit der Formulierung und Anwendung eines Relativitätsprinzips generell ablehnen oder seine Anwendung grundsätzlich bestreiten, werden bisweilen auch als Anti-Relativismus bezeichnet, siehe Antirelativismus.
Vor allem in journalistischen Texten wird nicht selten Relativität als gleichbedeutend mit Beliebigkeit verwendet. Dies ist jedoch irreführend, weil die Relativität von Aussagen immer die Abhängigkeit dieser Aussagen von Bedingungen bedeutet, während die Beliebigkeit von Aussagen so zu verstehen ist, dass diese ohne irgendwelche Bedingungen gewählt worden sind. Relativität und Beliebigkeit sind darum Gegensätze und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Das Erstellen einer Relativität wird auch als Relativierung bezeichnet. Sie bedeutet das Aufweisen von Bedingungen für eine Aussage oder einen Sachverhalt. Darum wird mit Hilfe von Relativierungen etwas erklärbar. Dies bedeutet aber niemals ursprünglich eine Verharmlosung, sondern immer eine Aufklärung über das Vorliegen von Bedingungen für die Gültigkeit einer Aussage oder das Bestehen eines Sachverhaltes. Die Vermeidung von Relativierungen ist darum die Vermeidung der Aufklärung über die Gründe von Aussagen oder das Bestehen von Sachverhalten.